Allgemeine Informationen
Kosten
Kassenpatienten
In Deutschland ist die Osteopathische Medizin keine Kassenleistung. Osteopathische Behandlungen müssen daher nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) wie bei einem Privatpatienten abgerechnet werden. Nach den Sätzen der GOÄ ergibt sich je nach den gewählten Behandlungsmethoden und unabhängig vom Zeitaufwand ein Kostensatz zwischen ca. 140,11 EUR und 155,29 EUR pro Sitzung bei Erwachsenen und 136,62 Euro bei Säuglingen und Kleinkindern.
Mit Stand Februar 2018 erstatten derzeit ca. 95 gesetzliche Krankenkassen einen Teil der osteopathischen Behandlungen. In der Regel werden pro Sitzung zwischen 20.- und 50.-€ erstattet und dies für maximal 3-6 Sitzungen pro Jahr. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse über den aktuellen Erstattungsmodus. Voraussetzung ist, dass der osteopathische Arzt oder Osteopath eine von den Krankenkassen anerkannte Fortbildung nachweist.
Für Tomasz Tkacz trifft dies uneingeschränkt zu. Er ist auf allen Listen der Krankenkassen aufgeführt.
Privatpatienten
Bei Privatpatienten bezahlen die privaten Krankenversicherer grundsätzlich osteopathische Behandlungen entsprechend der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Der BDOÄ (Berufs- verband Deutscher Osteopathischer Ärzteverbände) hat dafür auch offizielle Empfehlungen herausgegeben die wir benutzen.
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Praxis für Ärztliche Osteopathie und Orthopädie
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86316 Friedberg/Bayern
Tomasz Tkacz
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